Wandern in Monheim

Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Grundlagen ... zu den kommunalen Steuern:

Neben den allgemeinen Fragen und Grundlagen zum Abgabenrecht/-wesen finden Sie nachfolgend spezielle Antworten zu den gemeindlichen Steuern:

    

Warum werden Steuern erhoben bzw. was soll damit finanziert werden?

Steuern dienen als sog. allgemeine Deckungs-/ Finanzierungsmittel und können daher -im Gegensatz zu den Beiträgen und Gebühren- frei bzw. ohne Zweckbindung verwendet werden. Sie können aufgrund von Bundesrecht (Grundsteuer- und Gewerbesteuergesetz) und auch Landesrecht (z.B. Aufwandsteuern nach Art. 3 Kommunalabgabengesetz) von den Steuerpflichtigen erhoben werden. 

 

Für Steuern gilt grds. ein sog. "Jahressteuer-Prinzip":

Kommunale Steuern werden danach für ein Veranlagungs- bzw. Kalenderjahr erhoben. So werden Änderungen, die bei bereits entstandener Steuerpflicht im Laufe eines Jahres eintreten, aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vorschriften erst jeweils zum 01.01. des Folgejahres berücksichtigt. Bei der Grundsteuer bedeutet dies z.B. dass ein Eigentumswechsel bei Veräußerung oder Übergabe eines Grundstücks vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 erst am 01.01.2019 zu einer Umschreibung (= Aufhebung beim alten und stattdessen Festsetzung beim neuen Eigentümer) führt. Als Konsequenz sind dann -trotz des erfolgten Verkaufs und einer evtl. Regelung zur Übernahme der Grundsteuer in privatrechtlichen Verträgen bzw. der notariellen Urkunde- die öffentlich-rechtlichen Grundsteuerforderungen (z.B. zu den Quartalsfälligkeiten) weiterhin vom alten Eigentümer zu begleichen - bis die vom Finanzamt zu vollziehende Umschreibung erfolgt ist.

   

Einzelne Steuerarten:

Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

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