Herzlich Willkommen bei der Verwaltungsgemeinschaft Monheim!
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft Monheim.
Hier laufen auch die Internetseiten der
- Stadt Monheim sowie der
- Gemeinden Buchdorf, Daiting, Rögling und Tagmersheim
zusammen!
Hoffentlich finden Sie auf unserer Homepage alle benötigten Informationen.
Selbstverständlich stehen wir und unsere Mitarbeiter gerne für Fragen und Wünsche auch persönlich zu Ihrer Verfügung.
Günther Pfefferer
Erster Vorsitzender der Verwaltungsgmeinschaft Monheim und Erster Bürgermeister der Stadt Monheim
Aktuelles
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Schadstoffmobil kommt nach Monheim
Das AWV Schadstoff-Mobil macht am 19. März 2021 in Monheim Station!
-> Infos zur Abgabe von Schadstoffen finden Sie hier> mehr -
Angelika Walbert in den Ruhestand verabschiedet
Unsere langjährige Mitarbeiterin, Frau Angelika Walbert, konnte Ende Januar 2021 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet werden.
-> MEHR> mehr -
SoMit-Bürgerbus: Busfahrer/innen dringend gesucht !
Für den Betrieb unseres SoMit-Bürgerbusses suchen wir dringend ehrenamtliche Fahrer/innen.
Wer Interesse hat und / oder sich informieren möchte, kann sich gerne bei Altbürgermeister Anton Ferber melden, Telefon 09091/1644.> mehr -
Kartenaktion erleichtert Über-80-Jährigen die Registrierung zur Corona-Impfung
Karten für die Registrierung zur Corona-Impfung ab 01. März 2021 bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich.
-> Ausführliche Informationen> mehr -
Dankurkunde für die beiden langjährigen, verdienten Stadträte Alfons Meier und Josef Steinhart
Bürgermeister Günther Pfefferer hatte zu Beginn der letzten Stadtratssitzung eine freudige Aufgabe zu erledigen:
Stellvertretend für Bayerns Innenminister Joachim Hermann, Schwabens Regierungspräsident Erwin Lohner und Landrat Stefan Rößle überreichte er Alfons Meier und Josef Steinhart jeweils eine kommunale Dankurkunde.
-> ausführliche Informationen> mehr Einhebung der Hundesteuer 2021
Die Hundesteuer für das Jahr 2021 ist am 01. April 2021 zur Zahlung fällig und wird von den Steuerpflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, abgebucht. Die Steuerpflichtigen die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden um rechtzeitige Überweisung der Hundesteuer gebeten.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.
Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder über 4 Monate alte Hund.
Evtl. eintretende Änderungen in der Steuerpflicht sind nach der städtischen bzw. gemeindlichen Hundesteuersatzung unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft oder der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.