Wandern in Monheim

Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Grundlagen ... zu den Realsteuern: Grund- und Gewerbesteuer

Zuständigkeit des Finanzamtes

Aufgrund staatlicher Regelung (Art. 18 KAG) ist das Finanzamt insb. bei Realsteuern vorrangig zuständig. In diesem Zusammenhang bitten wir zu beachten, dass Einwendungen, die sich gegen die Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerpflicht überhaupt, gegen den Messbetrag oder den Zuschlag wegen verspäteter Abgabe bzw. Nichtabgabe der Steuererklärung richten, gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen sind, das den Messbescheid (Zerlegungsbescheid) erlassen hat.

  

Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

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