Wandern in Monheim

Umstellung auf SEPA

Die VG und Ihre Mitglieder haben 2014 auf den neuen einheitlichen, europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) umgestellt. In diesem Zusammenhang bedanken wir uns für die Unterstützung und Hilfestellung unserer heimischen Hausbanken (insb. den Mitarbeitern des e-Bankings in der Raiffeisen-Volksbank sowie der Sparkasse Donauwörth) sowie der guten, technischen Umsetzung in der FiBu-Software "CIP-Kommunal" (und der betreuenden Firma komuna aus Altdorf bei Landshut).

Was musste sich neben der Wandlung von bestehenden Einzugsermächtigungen und der Umstellung auf IBAN und BIC nun noch zusätzlich ändern?

Die bisherige Einzugsermächtigung wurde durch das sog. SEPA-Basislastschriftmandat (für wiederkehrende Abbuchungen) ersetzt. Bitte verwenden Sie daher ab sofort nur noch die entsprechenden Vordrucke des jeweiligen Gläubigers: entweder die Online-Formulare oder PDF-Dokumente (vgl. rechte Spalte).

  • Infolge der Begrenzung auf max. 140 Zeichen musste der Inhalt im Verwendungszweck (des Kontoauszugs) neu aufgebaut werden. So wurden u.a. der Text "Sammellastschrift" entfernt, Bezeichnungen stark abgekürzt und nicht zwingend erforderliche Informationen gestrichen (z.B. Nummern für die sog. "Abgabearten", Leer- und Textzeichen). Evtl. unpassende Sonderzeichen werden automatisiert umgewandelt oder ersatzlos entfernt. Auch evtl. Guthabenerstattungen (z.B. aus der Verbrauchsabrechnung) werden systemtechnisch ermittelt und automatisiert im Kontoauszug ausgewiesen.

  • Trotz dieser umfassenden Überarbeitung bzw. Kürzung lässt es sich leider nicht verhindern, dass nun dennoch weniger Informationen bzw. Einzelpositionen in einer Sammelbuchung zusammengefasst werden können und somit (im Vergleich zu früher) mit mehreren Buchungen gerechnet werden muss. Bitte vermeiden Sie in diesem Zusammenhang Rücklastschriften, da durch die größere Anzahl der Buchungen sonst auch höhere Kosten bei Nichteinlösung durch die Banken anfallen.
     
  • Zur eindeutigen Kennzeichnung werden bei der Verwendung eines bestehenden Lastschriftmandats die Gläubiger-ID (CRED) und die Mandatsreferenz (MREF) grds. in den Bescheiden, Rechnungen, Verträgen oder sonstigen Abbuchungsvorankündigungen (= Pre-Notification) und in der Buchung bzw. im Verwendungszweck des Kontoauszugs ausgegeben. Bitte beachten Sie hierzu auch die allgemeinen Hinweise und Informationen zu den SEPA-Lastschriften der VG.
     

Wir stehen bei Rückfragen, Problemen oder Unstimmigkeiten gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum SEPA-Zahlungsverkehr finden Sie unter folgenden Links:

   



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