Wandern in Monheim

Allgemeine (Erst-) Information zu SEPA-Lastschriftmandaten

Die VG und Ihre Mitglieder haben auch auf den neuen einheitlichen, europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) umgestellt.

    

Bisheriges/ altes dt. Verfahren:

 

Neues Verfahren (SEPA):

Bankverbindungsdaten:
Kontonummer und BLZ

 


IBAN und BIC

Einzugsermächtigung:
nach deutschem Recht/ Standard

 

SEPA-Lastschriftmandat:
nach europäischem Recht, neue Vordrucke, Annahme nur mit Unterschrift (als Urkunde)

Änderungen vor der Abbuchung:
wegen kurzer Einreichungsfristen bei der Bank, auch kurzfristig - bis zu 1-2 Bank-Arbeitstage vor Fälligkeit möglich

 


wegen längerer Einreichungs-/ Vorlauffristen bei der Bank in der Regel nur noch 7 Bank-Arbeitstage vor Fälligkeit zulässig (aber durch Einsatz von COR1 Verkürzung möglich)

Kontoauszug:
mit längerem Verwendungszweck, Sonderzeichen und Umlauten

 


mit zusätzlichen SEPA-Informationen,
kürzerem Verwendungszweck und
ohne Sonderzeichen und Umlaute

Weitere Informationen zu SEPA finden Sie auf der speziellen Seite der Deutschen Bundesbank unter www.sepadeutschland.de und bezüglich der Umsetzung in der VG hier.

An dieser Stelle appellieren wir erneut, die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens zu nutzen. Die automatisierte Abbuchung stellt (gegenüber der manuellen Überweisung) eine sehr bequeme Zahlungsweise dar, vereinfacht Ihnen die Überwachung von Fälligkeiten erheblich und vermindert die Gefahr von Mahnungen und damit verbundenen Nebenkosten. Mit dem neuen SEPA-Standard wird zudem die Abwicklung noch sicherer und eine Rückabwicklung von evtl. nicht ordnungsgemäßen Lastschriften ist immer innerhalb von 8 Wochen nach der Fälligkeit möglich. Bitte beachten Sie, dass wir SEPA-Lastschriftmandate nur noch in Schriftform (mit Unterschrift) annehmen können.

Wir bitten um Kenntnisnahme, danken Ihnen für die Erteilung von neuen Mandaten bzw. für Ihr Einverständnis bei der Wandlung der bestehenden Einzugsermächtigungen.

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