Abbuchung/ SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren
Nutzen Sie die Vorteile des Bankeinzugs und erteilen Sie uns ein sog. SEPA-Basislastschriftmandat. Die wesentlichsten Grundlagen und Regelungen im Rahmen der Teilnahme am Abbuchungs- bzw. Lastschrifteinzugsverfahren finden sie hier.
Wie können Sie diese einfache, sichere und bequeme Form der Zahlungsweise nutzen?
Für die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren benötigen wir von Ihnen nur pro Gläubiger (z.B. in Daiting: 1x für Zweckverband wg. Wasserversorgung/-gebühren und 1x für Gemeinde wg. Grundsteuer, Kanalgebühren, etc.) eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung bzw. ein sog. SEPA-Lastschriftmandat. Standardmäßig sind dabei nur laufende Forderungen für Abbuchungen vorgesehen; sie können aber grds. auch für jede andere Forderungsart (wie z.B. einmalige Fälligkeiten für Beiträge, Kostenersätze für Grundstücksanschlüsse, usw.) eine Einzugsermächtigung erteilen. Wichtig hierbei ist allerdings, dass nur für die von Ihnen im jeweiligen SEPA-Mandat bestimmten Forderungsarten eine Abbuchung möglich ist.
Dieses können Sie in unserem neuen Online-Service (Dgitales SEPA-Lastschriftmandat im Rathaus-Service-Portal), über die herkömmlichen Online-Formulare oder auch händisch mit den unten folgenden PDF-Vordrucken erteilen:
PDF-Downloads:
Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass Sie pro Träger/ Gläubiger den richtigen Vordruck verwenden - Danke.