Wandern in Monheim

Informationen zur Einführung der Niederschlagswassergebühr (NWG)

Die Einführung war aus rechtlichen Gründen erforderlich und soll zu einer verursachungsgerechteren Gebührenfestsetzung (im Bereich des Niederschlags-/ Oberflächenwassers) führen.

 

Zwischenzeitlich wurden folgende Informationen veröffentlicht (vgl. unten folgende Downloads):

 

  • Stadtzeitung (vom 08.04.2011)
  • Präsentation in den Info-Veranstaltungen (vom 02.05. u. 04.05.11)
  • Informations- und Merkblatt
  • Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS)

Abschließende Hinweise zur Gebührenpflicht:

 

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass nicht die tatsächliche Menge (cbm) des Oberflächen-/ Niederschlagswassers entscheidend ist (keine Verrechnung über Abwasserzähler), sondern nach der Mustersatzung des Staatsministeriums des Innern die „bebaute und befestigte Fläche“ (qm); auch Länge u. Kosten der tatsächlich genutzten Bauwerke sind unrelevant.

 

Entscheidend für die Gebührenpflicht und das Maß bzw. die Höhe der NW-Gebühr des jeweiligen Grundstücks ist allein, ob von den einzelnen bebauten bzw. befestigten Flächen Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung (direkt oder indirekt, bewusst oder unbewusst) eingeleitet wird oder abfließt! Nur wenn nachweislich keinerlei Abwasser von bestimmten Flächen bzw. dem Grundstück zugeführt wird, sind diese Flächen bzw. ist das gesamte Grundstück gebührenfrei!

 

Es wurde zwar -vorläufig- eine Großteil der Anträge als glaubhaft und richtig angenommen, sofern jedoch bei späteren Prüfungen festgestellt werden sollte, dass die gemachten Angaben nicht mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen, werden die hierfür bish. ggf. nicht erhobenen Gebühren zur Gleichbehandlung aller Gebührenzahler rückwirkend nacherhoben. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis und Beachtung.

 

Bei Fragen oder Änderungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Steuer-/ Abgabenamtes der Verwaltungsgemeinschaft Monheim gerne zur Verfügung.

 

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