Wandern in Monheim

Änderung bei der Abwassergebühr ab 2018: Trennung in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr

Am 14. und 20. Juni 2018 fanden die öffentlichen Informationsveranstaltungen zur Einführung der gesplitteten Abwasser- bzw. Niederschlagswassergebühr (NWG) statt. Wir danken allen Bürger-/innen und Vertretern der ansässigen Betriebe, die dieses Angebot zahlreich genutzt haben. Die Präsentation aus den Info-Veranstaltungen und weitere Grundlagen sind nachfolgend veröffentlicht.

In der Gemeinderatssitzung am 04. September 2017 wurden die von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschläge bzw. ersten Informationen für die Trennung der bisherigen einheitlichen Abwassergebühr (nur nach dem Verbrauch lt. Wasserzähler) -entsprechend dem Entstehungsgedanke- in eine sog. Schmutzwassergebühr (SWG - lt. Zähler) und Niederschlagswassergebühr (NWG - nach bebauter/ befestigter Fläche) erstmals öffentlich vorgestellt. Dabei wurden die den Gemeinderatsmitgliedern zuvor zugeleiteten "Erstinformationen" in den wesentlichsten Punkten kurz erläutert und erste Fragen geklärt. Die Behandlung im Gemeinderat ergab, dass das grundsätzliche weitere Vorgehen gemäß den Ausarbeitungen der Verwaltungsgemeinschaft erfolgen soll und die Anregungen aus der Sitzung möglichst ergänzend Eingang finden sollten.

Im Anschluss wurden in Zusammenarbeit mit dem beauftragten, fachkundigen Ingenieurbüro WipflerPLAN diese ersten Festsetzungsgrundlagen sowie das weitere Vorgehen (mit Anschreiben an die Bürger und öffentliche Informationsveranstaltungen im Juni 2018) konkretisiert. Das vorläufige Ergebnis stellte Herr Ommer in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.05.2018 im Pfarrheim vor. Nach seiner Präsentation hat der Gemeinderat Buchdorf die konkreten Abrechnungs-/ Satzungsregelungen beschlossen, die nun den Bürgern und Gewerbetreibenden in den anschließenden, öffentlichen Informationsveranstaltungen durch das Büro WipflerPLAN im Detail erläutert und grundsätzliche Fragen geklärt werden.

Wie erfolgt dabei die Änderung bzw. "Splittung" der bisherigen Abwassergebühr?

Hinweis: Durch die Splittung werden lediglich die bisherigen Einleitungsgebühren in einen Anteil für Schmutzwasser und einen weiteren für Niederschlagswasser aufgeteilt. Das bedeutet, dass sich im Gegenzug zur Einführung der neuen Niederschlagswassergebühr, die bisherigen Schmutzwassergebühren verringern. Es wird somit keine zusätzliche Abgabe gefordert, sondern lediglich die Verteilung gemäß den geänderten rechtlichen Anforderungen neu geregelt.

Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

Loading...