Wandern in Monheim

Warum/ wofür muss ich zahlen (Tatbestand)?

Die Pflicht zur Zahlung ergibt sich aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Gesetze und Satzungen) und den darin angegebenen Tatbeständen, z.B.:

 

Realsteuern aufgrund Bundesrecht (Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland):

  • Grundsteuer: auf den Grundbesitz nach dem Grundsteuergesetz (GrStG)
  • Gewerbesteuer: für den Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG)

 

Kommunalabgaben nach dem Landesrecht (Gesetzgebung des Bundeslandes Bayern):

  • Aufwandsteuer: Hundesteuer für den Aufwand der privaten Hundehaltung
  • Beiträge für die Möglichkeit der Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen
  • Gebühren für deren tatsächliche Inanspruchnahme
  • Kostenerstattungen für angefallenen Aufwand,
  • usw.

... nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den ergänzenden kommunalen Satzungen

  

Das Verwaltungsverfahren und allgemeine Bestimmungen ergeben sich aus dem KAG, der Abgabenordnung (AO) und ergänzend den Regelungen des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).

  

Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird in der Regel basierend auf den Mustersatzungen und den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern sowie der herrschenden, rechtlichen Meinung von obersten Gerichten und den Fachkommentaren im Ortsrecht der jeweiligen Kommune ausgefüllt. Den jeweiligen Satzungen kann der Bürger dann die wichtigsten Informationen und Grundlagen für die Festsetzung entnehmen.

  

 

Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

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