Mutwilliges Entfernen von Wanderwegweisern – Stadt Monheim weist auf strafrechtliche Folgen hin
Montag, 12. Oktober 2026
In letzter Zeit wurden an verschiedenen Wanderwegen rund um Monheim wiederholt Wegweiser und Markierungsschilder mutwillig entfernt. Betroffen sind insbesondere die Wanderwege „In Monheim, wo Martin Luther auf der Flucht war“, „Stätten der Vorgeschichte“, der Themenpfad „Zukunftswald Monheim“ sowie „Von Monheim aus in herrlicher Landschaft“.
Die Beschilderung dient der Orientierung und Sicherheit der Wanderer. Fehlende Wegweiser können dazu führen, dass Besucher vom vorgesehenen Weg abkommen oder sich verlaufen. Darüber hinaus entstehen der Stadt Monheim durch die notwendige Ersatzbeschaffung und erneute Montage zusätzliche Kosten.
Die Stadt Monheim weist ausdrücklich darauf hin, dass das mutwillige Entfernen, Entwenden oder Beschädigen von Wanderwegweisern kein Kavaliersdelikt ist. Je nach Einzelfall können insbesondere die Straftatbestände des Diebstahls (§ 242 StGB), der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB) erfüllt sein.
Die Stadt Monheim fordert daher dazu auf, die Beschilderung der Wanderwege unangetastet zu lassen. Weitere entsprechende Vorfälle werden künftig konsequent bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Wer fehlende oder beschädigte Wegweiser bemerkt oder Hinweise auf deren Entfernung geben kann, wird gebeten, sich bei der Stadt Monheim zu melden.
E-Mail: Info@monheim-bayern.de