Das Rathaus in Monheim

Freinacht ist kein Freibrief für Straftaten

Mittwoch, 17. April 2024

Das Rathaus in Monheim

Die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai wird traditionell als „Freinacht“ bezeichnet. Dabei wird oft übersehen, dass die „normalen“ Regeln des Alltags auch in dieser Nacht gelten. Sachbeschädigungen oder Diebstahl sind unter dem Deckmantel der „Freinacht“ ebenso nicht zugelassen, wie an jedem anderen Tag des Jahres. Deshalb ist auch in der „Freinacht“ öffentliches wie privates Eigentum zu respektieren.

Insbesondere die Jugendlichen möchte ich zu verantwortungsbewusstem Handeln auffordern. Die Eltern bitte ich, ihre Kinder und Jugendlichen ebenfalls entsprechend zu ermahnen.

Die Gesetzeshüter weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Freinacht keinen Freibrief für „Scherze“ aller Art bedeutet: „Sobald ein Sachschaden entsteht oder Sachen gestohlen werden, wird auch ein Straftatbestand erfüllt.“ Solche Fälle würden konsequent verfolgt. Sie könnten unter Umständen empfindliche Strafen nach sich ziehen.

In der Freinacht sei es lediglich gestattet lose Gegenstände ums Haus „zu verziehen“. Dabei müssten die Betroffenen dann aber wissen, wo sie diese Dinge wieder finden können. Absolut strafbar seien auch Handlungen, welche die allgemeine Sicherheit gefährden. Beispielsweise dürften auf keinen Fall Kanaldeckel von Straßen und Wegen entfernt werden.

Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich eine unbeschwerte Maifeier und einen unfallfreien Verlauf der Freinacht.

Günther Pfefferer

Erster Bürgermeister

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