Wandern in Monheim

Allgemeine Informationen und Appelle zur Hundehaltung (FB5)

Im Steuer-/Abgabenamt (FB5) sind wir zwar nur für die abgabenrechtlichen Belange zuständig, wie z.B. bei:

  • An- und Ab- bzw. Ummeldungen von Hunden
  • Festsetzung der Hundesteuer

... und evtl. weiteren Aufgaben im Rahmen der Umsetzung der örtlichen Hundesteuersatzungen.

 

Bitte beachten Sie aber neben diesen steuerlichen Aspekten unbedingt auch die weiteren Anforderungen an eine ordnungsgemäße und artgerechte Hunde- bzw. Tierhaltung - wie z.B. die, auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums aufgelisteten Rechtsgrundlagen zur Tiergesundheit und zum Tierschutz, allgemeine Informationen zu einer evtl. Tierhalterhaftpflichtversicherung (z.B. Wikipedia), usw.

   

Für ein gutes Miteinander (von "Hund und Mensch") bitten wir alle Hundehalter*innen im Namen unserer Mitgliedsgemeinden die nachfolgenden Veröffentlichungen zu lesen und die darin angeführten Appelle zu beherzigen - hierfür im Voraus besten Dank:

Hinweise an alle Hundehalter (allgemein)

Informationsschreiben der Stadt Monheim zur Vermeidung von "Hund-Mensch-Konflikten" (Januar 2022)

Bei allen Fragen zur Hunde-/Tierhaltung -außerhalb des Abgabenrechts- können wir Ihnen im Steuer-/Abgabenamt (FB5) leider nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die jeweils zuständigen und kompetenten Stellen - im Rathaus u.a. betreffs:

Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

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