Shooting Monheim am 3.8.2019

Aufgaben bzw. Zuständigkeiten des Steuer-/ Abgabenamtes der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

Wir sind in erster Linie zuständig für die Festsetzung der öffentlich-rechtlichen Kommunalabgaben (Steuern, Beiträge für Wasser/ Kanal, Gebühren und Kostenerstattungen) sowie von privatrechtlichen Rechnungen/ Kostenersätzen. Zusätzlich werden auch weitere, i.d.R. wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben über das uns (federführend) obliegende Personenkonten-Management erledigt.

 

Kommunale Steuern:

  • Grundsteuer A und B (Landwirtschaft/ sonstige Grundstücke)
  • Gewerbesteuer (gegenüber Unternehmen)
  • Hundesteuer mit An-/ Abmeldung der Haltung von Hunden (aber ohne die Prüfungen nach dem Sicherheitsrecht)  
       

Abgaben zur Wasserversorgung/ Entwässerung:

  • Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge für Investitionsmaßnahmen
  • Erstattung der Kosten für Grundstücks-/ Hausanschlüsse
  • Verbrauchsgebühren für Wasser und Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser, Kleineinleiterabgabe)
      

Entgelte für regelmäßige Benutzungen/ Zugehörigkeiten:

  • Kindergartengebühren mit Nebenkosten
  • Mittags-/ Schülerbetreuung (inkl. Mittagessen)
  • Anerkennungsgebühren (z.B. für Überbauungen v. öffentl. Grund)
  • Mieten & Pachten (ohne Vertragswesen)
  • Mitgliedsbeiträge und Teilnahmekosten (z.B. MonAlb, JeKi)
  • Umlage für die Baulast an öffentlichen Feld-/Waldwegen 
  • sonstige Abgaben und Kostenerstattungen (z.B. Rattenbekämpfung)
      

Holzabrechnungen für Gemeinde- und Rechtlerwälder:

  • Annahme von Bestellungen und Holzabfuhrscheine für Brennholz
  • Rechnungstellung für Nutzholz gegenüber Firmen und Abwicklungen/ Buchungen von WBV- u. Holz E.V.A.-Verkäufen
  • Gemeinde-/ Holzrechte: Abrechnung der Kulturdienste und Rechtlerauszahlungen   
      

Sonstiges:

  • Auszahlungen wie Zuschüsse, Entschädigungen, Mitgliedsbeiträge, usw.
  • Finanzmanagement im Personenkonten- (PK) und Abgabenbereich
  • Verwaltung der Einzugsermächtigungen/ SEPA-Basislastschriftmandate (nur für Personenkonten!)

   
... mit zugehöriger Ermittlung, Anwendung und Verwaltung der Personenkonten und Abrechnungsgrundlagen (wie z.B. Daten zu Grundstücken und Eigentümern/Abgabenschuldnern sowie Gläubigern mit Adressen, Bankverbindungen, Einzugsermächtigungen/SEPA-Mandaten, etc., Messbetragsfestsetzungen des Finanzamtes, An- und Abmeldung von Hundehaltungen, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossflächen, amtliche Haupt- und Zweitwasserzähler, Verbrauchsmengen für Wasser/Kanal und NWG-pflichtige, bebaute/befestigte Flächen, Buchungszeiten und Kinder-/ Schülerdaten, Mietobjekte, Pacht- und sonstige Nutzflächen, Mitgliedschafts- und Teilnahmedaten, Schlagregister zu Brenn- und Nutzholzeinschlägen mit -verkäufen, etc.), Bescheid-/Rechnungsstellung mit Festsetzung der Fälligkeiten, Buchung/ Sollstellung, evtl. Stundungen, Ratenzahlungsvereinbarungen, Vorverfahren zur Vollstreckung/Beitreibung (in speziellen Fällen), Prüfung von Rechtsbehelfen und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, Beratung der Verwaltungsleitung sowie Vorbereitung von erforderlichen Grundlagen und objektiven, überwiegend rechtlichen Stellungnahmen zur Behandlung in Sitzungen und Entscheidungsfindung.

 

Wir sind aber (trotz evtl. Berührungspunkte mit unseren o.a. Aufgaben) -nicht- zuständig

... und nicht der richtige, von der Verwaltungsleitung bestimmte bzw. befugte, kompetente Ansprechpartner bei nachfolgenden Aufgaben und Bereichen:

   

Fachbereich 1: Hauptamt/ Geschäftsleitung (FB1):

  • Bürgerinformationsveranstaltungen/-versammlungen (u.a. zu anstehenden Investitions- und Beitragsbescheidaktionen, Neuanschlüssen, Verbesserungen/ Erneuerungen, Ausbaumaßnahmen, etc.)
  • Investitionsmaßnahmen/-kosten: Kalkulation, Finanzierung, Zeitplan, voraussichtl. Bürgerbelastung, ...
  • Ortsrecht/ Satzungen
  • Sondervereinbarungen, Ablöse- und Erschließungsverträge
  • Straßen- und weitere Erschließungsanlagen (inkl. zugehöriger Beiträge)
  • Vergabewesen/-recht
  • Vertragswesen/-recht (mit Vorverfahren, Inhalte/ Formulierungen, Abschluss, Verlängerung/ Kündigung, Überwachung, usw.)
  • Vollstreckung/ Beitreibung
  • Zuwendungen und sonstige (staatliche) Förderungen bzw. Mitfinanzierung zur Kostenreduzierung
  • Rechtsbehelfs-/ Widerspruchs- und Gerichtsverfahren (soweit -im Rahmen der Vollzugs- und Ermächtigungsgrundlagen- keine direkte Abhilfe durch das Steueramt möglich bzw. zulässig ist)

       

Fachbereich 2: Bürgerbüro/ Ordnungsamt (FB2):

  • Friedhofsgebühren/ Bestattungswesen
  • Hundehaltung:
      - Anforderungen und Voraussetzungen (insb. bei sog. Kampfhunden, großen Hunden, usw.)
      - Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hundekot
  • Sicherheits- und Ordnungsrecht (allgemein) - inkl. Festsetzung von zugehörigen Abgaben und Geldbußen, u.a.:
      - Verkehrs-/ Parkraumgebühren und -überwachung (inkl. Behandlung von sog. "Knöllchen")
      - Reinhaltung von öffentlichen Flächen

   

Fachbereich 4: Kämmerei (FB4):

  • Haushalts- und Finanzplanung
  • Anordnungswesen und elektronische Rechnungsstellung
  • Kostenersätze/ Rechnungen für Unterhalt, Reparatur, etc. (auch im Wasser-/Abwasserbereich) sowie Feuerwehreinsatz
  • (Gebühren-) Kalkulationen und somit Höhe der Abgabensätze
  • Sonstige Buchungen (im Sachkontenbereich) - inkl. Rechnungsstellung und Zahlungsanweisung

  

Fachbereich 6: Kasse (FB6):

  • Zahlungsabwicklung (inkl. Abbuchungsläufe)
  • Überwachung der Einhaltung von Fälligkeiten
  • Zahlungserinnerungen und Mahnungen
  • Beitreibung/ Vollstreckung

  

Fachbereiche 7/12 (Bauämter), aufgeteilt in Stadt- und Gemeinde/VG- Bauamt:

  • Bauanträge/-genehmigungsverfahren und Freistellungen
  • Baumaßnahmen: Planung, Ausschreibung, Durchführung und Abnahme (i.d.R. mit beauftragten Ingenieurbüros)
  • Bauhöfe sowie Wasser- und Klärwerke der Kommunen (z.B. auch die Priorität/ zeitliche Reihenfolge der Erledigung von Aufträgen/ Anfragen und Entgegennahme von Aufträgen, evtl. Beschwerden, usw.)
  • Baurecht/-wesen und weitere damit zusammenhängende Bereiche (wie z.B. Grundsätzliches im Wasser- und Immissionsschutzrecht - soweit nicht zu speziell bzw. Landratsamt als staatliche, untere Bauaufsichtsbehörde zuständig)
  • Erschließung von Grundstücken (mit Straße, Wasser, Kanal, Internet, Energie, usw.) und Lage, Beschaffenheit/ technische Daten, Zeitpunkt der Erstellung/Änderung, etc. von öffentlichen Versorgungs-/Entsorgungsleitungen sowie einzelnen Haus-/Grundstücksanschlüssen (inkl. Planung, Ausführung und Entstehen sowie Zusammensetzung der Kosten hierfür)
  • Straßen und weitere Erschließungsanlagen wie z.B. auch Spielplätze, Gehsteige, Radwege, usw.: Planung, Bau und Unterhalt (inkl.  Beschaffenheit, Mängel/Anregungen, etc.)
  • technische Anforderungen (z.B. DIN-Vorschriften) im Baubereich, u.a. auch für W/K-Anschlüsse, Leitungen, etc.

  

Sonstige Stellen:

  • Finanzämter: Lohn-/ Einkommensteuer und sonstige nicht-kommunale Abgaben, komplettes Vorverfahren wie Steuererklärungen, Gewinn-/ Ertragsermittlung, etc. und abschließende, von den Kommunen (wg. staatlichem Vorbehalt nach Art. 18 KAG) nicht prüf- und änderbare Meßbetragsfestsetzung bei den Realsteuern (Grund-/ Gewerbesteuer), usw.
  • Kommunale, kirchliche und spezielle Wald- Kindergärten/-tageseinrichtungen in den Gemeinden sowie Schulen: An-, Um- und Abmeldung von Kindern (inkl. Abschluss der Bildungs- und Betreuungsverträge), Festsetzung der Elternbeiträge in den kirchlichen Einrichtungen, den Wald-Kindergärten (des BRK) und dem städtischen Kindergarten, Einkassieren von Tee-/Getränkegeld, usw.  
  • Förster: Ort, Zeit und Art der Bereitstellung zu Brennholzbestellungen, Zusammenstellung von Losen, Preisfindung/-festsetzung, etc. 
  • Vorsitzende/ Vorstände von Rechtlergemeinschaften und Vereinen: Aufnahme, Änderungen, Beendigungen der Zugehörigkeit, Mitglieder- und allgemeine Vereinsverwaltung (inkl. Sitzungen, Einladungen, usw.), Vergabe von (Holz-) Rechten/ Anteilen, Beauftragung und Bestimmung der Grundlagen für Verrechnungen (z.B. für Kulturdienst) und Höhe evtl. Beitrags-/ Kostensätze, ...
  • Sonstige Benutzungsgebühren (ohne Festsetzung per Bescheid) - wie z.B. Eintrittsgelder für kommunale Einrichtungen (vgl. Hallen- und Freibäder, Stadthalle, etc.)
  • Web-Verantwortliche und Homepagepfleger (E-Mail: web@vg-monheim.de): technische Probleme mit den Internetseiten (wie z.B. Problemen bei der Nutzung von Online-/Kontaktformularen, der integrierten Suche, usw.), Online-Dienste (mit Ausnahme von "Wasserzählerkarte-Online"), fachbereichsübergreifende und allgemeine Inhalte im Internet, etc. 

  

In o.a. Bereichen können wir Ihnen wegen fehlender Zuständigkeit und somit auch Informationen nicht oder zumindest nur sehr unzureichend weiterhelfen. Da wir im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans diesbezüglich auch nicht die fachkundige bzw. von der Verwaltungs-/ Geschäftsleitung ermächtigte Stelle sind, müssen wir Sie bezüglich (verbindlicher) Auskünfte, Beratungsbedarf, Klärung von Problemen, Fehlern und Unstimmigkeiten, Entgegennahme von entscheidungsrelevanten Mitteilungen und Änderungen, Anzeigen, etc. an die oben angeführten Stellen verweisen.

Bitte kontaktieren Sie daher im Bedarfsfall direkt die jeweils zuständigen Fachbereiche (vgl. auch oben integrierte Links zu deren Informationen/ Kontaktdaten im Internet).

  

Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

  

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