Shooting Monheim am 3.8.2019

Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Grundlagen ... zum Abgabenrecht/-wesen (allgemein)

Allgemeine Fragen und Grundlagen:

Öffentliches Recht: Bindung an rechtliche Vorgaben und Abgrenzung zum Privatrecht

Das Abgabenrecht/-wesen beruht auf den Grundlagen des sog. "öffentlichen Rechts" und der "hoheitlichen Gewalt" des Staates bzw. der Kommunen. Entscheidungen wie Verwaltungsakte (z.B. in Form von Bescheiden, Anordnungen, etc.) erfolgen daher nur im Rahmen der uns bindenden, rechtlichen und sonstigen Vorgaben zum Vollzug.

Es besteht beim Verwaltungsrecht -im Gegensatz zum Privatrecht (vgl. Bürgerliches Gesetzbuch/ BGB)- kein freier Verhandlungsspielraum bzw. keine gleichgeordnete Vereinbarungsmöglichkeit zwischen "Vertragspartnern". Jeder Betroffene, wie z.B. Abgabenschuldner sowie jede Entscheidung müssen im Rahmen der Gleichbehandlung, übergeordneter Gesetze und weiterer Vorschriften sowie unter Wahrung der Interessen der Gemeinschaft aller Bürger bzw. Abgabenschuldner getroffen werden.

Evtl. Billigkeitsanträge (z.B. auf Stundung/ Erlass von Abgabeschulden) können daher im Steueramt stets nur schriftlich mit entsprechender Begründung, zugehörigen Nachweisen und Unterschrift entgegengenommen werden. Aus den wahrheitsgetreuen und vollständigen Anträgen muss klar und unmissverständlich hervorgehen, warum im konkreten Einzelfall eine -im Vergleich zu allen anderen Abgabeschuldnern- besondere, sachliche oder persönliche Härte vorliegt, die eine evtl. von den Grundsätzen abweichende Entscheidung rechtfertigt.

Zahlungs-, Mitwirkungs- und sonstige Pflichten im Abgabenrecht

Im Rahmen des Abgabenrechts sind insbesondere von den jeweiligen Schuldnern, aber teilweise auch von weiteren Beteiligten verschiedene Pflichten zu beachten und zu erfüllen:

  • Pflicht zur fristgerechten Begleichung der fälligen Abgaben
  • Mitwirkungs-/ Meldepflichten
  • Aufbewahrungspflichten 

Verstöße dagegen können zu empfindlichen, negativen Konsequenzen führen und stellen häufig eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar.

An dieser Stelle sei auch nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine fehlende oder falsche Meldung kein bloßer "Kavaliersdelikt" ist, sondern im Rahmen einer Abgabenhinterziehung mit Freiheitsstrafe oder bei leichtfertiger Abgabenverkürzung zumindest mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- € belegt werden kann!

Einzelne kommunale Abgabearten:

Allgemeine rechtliche Grundlagen:

Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

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