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Markterkundungsverfahren: Die Gemeinde Buchdorf führt ein Markterkundungsverfahren gemäß der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" vom 26. Mai 2009 durch.
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet zeitnah anzubieten.
Auswahlverfahren: Zeitgleich führt die Gemeinde Buchdorf ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der Breitbandrichtlinie durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
Ziel des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt. Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90% der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Aufgrund der verschiedenen Anforderungen der Interessenten sollte das jeweilige Versorgungsangebot unterschiedliche, passende Tarife enthalten. Der sich aus den Rückmeldungen der Gewerbetreibenden ergebene, erhöhte Breitbandbedarf soll Berücksichtigung finden.
Weitere Einzelheiten zum Markterkundungs- und Auswahlverfahren:
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