Einzugsermächtigungen

Beschreibung/ Umfang der Aufgabe (Einzel-Tätigkeiten):

Frage Nummer Eins: Einzugsermächtigung - WARUM??

Sie ersparen sich: - eine lästige ßberwachung von Zahlungsterminen - die Anpassung von Daueraufträgen bei Ihrer Bank - die Gebühren Ihrer Bank für Daueraufträge - die Gefahr von zusätzlichen Zuschlägen bei Versäumnissen

Sie ersparen uns: - eine arbeits- und zeitaufwendige manuelle Verbuchung der Zahlungseingänge - aufwendige Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungsangaben - vermeidbare Arbeiten, die auch bei rechtzeitiger Zahlung anfallen

Zögern Sie also nicht und nützen Sie die Vorteile eines schnellen und unkomplizierten Zahlungswegs. Füllen Sie Ihre Einzugsermächtigung aus!




Ansprechpartner:

Steuer-/ Abgabenamt (FB5)
Rathaus:
Marktplatz 23, 86653 Monheim
Zimmer-Nr. 4 und 5     (EG)
Telefon/ Zi-Nr. 4: (09091)   9091 -   26 oder 27
Telefon/ Zi-Nr. 5: (09091)   9091 -   29 oder 48
Email:
 info@vg-monheim.de

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