Standesamt

Beschreibung/ Umfang der Aufgabe (Einzel-Tätigkeiten):




Geburten

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte des Geburtsortes zuständig. Somit werden in unserem Standesamtsbezirk nur noch Hausgeburten beurkundet, da sich in unserem Bereich kein Krankenhaus befindet.





Heiraten

Bevor Sie heiraten, müssen Sie Ihre Eheschließung bei dem jeweils zuständigen Standesbeamten anmelden. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt durch beide Verlobte und ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin möglich. Es ist sinnvoll hierfür einen Termin mit dem Standesbeamten zu vereinbaren. Für die Anmeldung benötigen wir ca. 30 bis 45 Minuten.





Sterbefälle

Personen die im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Monheim verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen) werden vom Standesamt Monheim beurkundet.





Standesamtsgebühren

Urkunden:

  • Geburtsurkunde: 10,- €

  • Eheurkunde: 10,- €

  • Sterbeurkunde: 10,- €


Anmeldung der Eheschließung - Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses:

  • wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind: 50,- €

  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich 20,- € je Ehegatten,
    für den ausländisches Recht zu beachten ist

Eheschließung

  • Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 70,00 €






Ansprechpartner:

Bürgerbüro, Standes- und Ordnungsamt (FB2)
Rathaus:
Marktplatz 23, 86653 Monheim
Zimmer-Nr. 2     (EG)
Telefon: (09091)   9091 -   23, 24 und 25
Email:
 info@vg-monheim.de