Ordnungsamt

Beschreibung/ Umfang der Aufgabe (Einzel-Tätigkeiten):




Anzeige einer Öffentlichen Veranstaltung

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung:
Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung (= im Sinne des Art. 19 LStVG eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten und die für Jedermann zugänglich ist) muss diese unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer beim Ordnungsamt anzeigt werden. Sofern Sie Speisen und Getränke anbieten wollen, denken Sie bitte an die erforderliche Schankerlaubnis (siehe unten).

öffentliche Veranstaltung sind zum Beispiel: Vereinsjubiläen und -feste, Volksfeste, Pfarrfeste, Plattenpartys, Tag der offenen Tür bei Betrieben etc.





Fischereischeine

Jugendfischereischein: Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Für den Antrag ist ein Lichtbild und die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Gebühr beträgt einmalig 15,00 €.

Fischereischein auf Lebenszeit: Für Erwachsene oder für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr kann ein Fischereischein auf fünf Jahre begrenzt oder ein Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt werden, jedoch erst nach Bestehen der Fischerprüfung. Für den Antrag ist ein Lichtbild und das Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung erforderlich. Die Gebühr für die Ausstellung eines Fischereischeines auf fünf Jahre beträgt 75,00 €, die Verlängerung um wiederum fünf Jahre kostet 45,00 €. Die Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit richtet sich nach dem Lebensalter des jeweiligen Antragstellers, ab dem 68. Lebensjahr ist nur noch eine Gebühr in Höhe von 35,00 € zu entrichten.





Gestattung einer vorÜbergehenden Schankerlaubnis

Planen Sie eine Veranstaltung bei der Speisen und/oder Getränke gegen Gebühr ausgegeben werden, ist eine Schankerlaubnis nach § 12 GastG beim Ordnungsamt zu beantragen.

Solche Veranstaltungen können zum Beispiel sein: Vereinsjubiläen und -feste, Volksfeste, Pfarrfeste, Plattenpartys, Tag der offenen Tür bei Betrieben, etc.





Gewerbean-, ab- und ummeldung

Gewerbeanmeldung

Errichten Sie ein Gewerbe mit Sitz im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Monheim, so ist beim Ordnungsamt Monheim oder während der Amtsstunden bei der jeweiligen Gemeinde eine Gewerbeanmeldung zu vollziehen.

Die Gebühr beträgt 25,00 Euro.





Gewerberegisterauskunft

Eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Verwaltungsgemeinschaft Monheim darf nach § 14 GewO nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Auskunft ist beschränkt auf Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.

Weitere Daten können nur mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft (z. B. Geltendmachung von Rechtsansprüchen) aufweisen kann.

Gebühr:
Die Gebühr für eine Gewerberegisterauskunft beträgt 12,50 €.





Haltung von Tieren wildlebender Art

Wenn Sie ein Tier wildlebender Art (z.B. große oder giftige Schlangen, Skorpione, Vogelspinnen usw.) halten, muss dieses beim Ordnungsamt in Monheim gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen: Nachweis über den Erwerb des Tieres

Gebühr: Die Gebühr beträgt hierfür € 50,00.





Schwerbehindertenausweise

Antrag: Der Schwerbehindertenausweis ist beim Amt für Versorgung und Familienförderung in Augsburg zu beantragen. Das Formular hierzu ist beim Ordnungsamt Monheim oder während der Amtsstunden bei der jeweiligen Gemeinde erhältlich.

Die Aushändigung erfolgt durch das Ordnungsamt in Monheim.

Unterlagen: Zur Antragstellung sind die Einverständniserklärungen, die dem Antrag beiliegen, notwendig. Bei der Aushändigung des Schwerbehindertenausweises ist ein Lichtbild mitzubringen.





Wehrerfassung

Vierteljährlich wird durch das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Monheim die Wehrerfassung für das Kreiswehrersatzamt durchgeführt. Von der Wehrerfassung werden die Betroffenen jeweils schriftlich benachrichtigt.





Ansprechpartner:

Bürgerbüro, Standes- und Ordnungsamt (FB2)
Rathaus:
Marktplatz 23, 86653 Monheim
Zimmer-Nr. 2     (EG)
Telefon: (09091)   9091 -   23, 24 und 25
Email:
 info@vg-monheim.de