Kirchenaustritte

Beschreibung/ Umfang der Aufgabe (Einzel-Tätigkeiten):

Kirchenaustritte werden durch eine Erklärung beim Standesamt vollzogen.
Das persönliche Erscheinen ist zwingend erforderlich.

Mitzubringen ist der Personalausweis oder der Reisepass.

Für den Kirchenaustritt ist eine Gebühr in Höhe von 31,00 € zu entrichten.




Ansprechpartner:

Bürgerbüro, Standes- und Ordnungsamt (FB2)
Rathaus:
Marktplatz 23, 86653 Monheim
Zimmer-Nr. 2     (EG)
Telefon: (09091)   9091 -   23, 24 und 25
Email:
 info@vg-monheim.de