Fundamt

Beschreibung/ Umfang der Aufgabe (Einzel-Tätigkeiten):

Fundsachen, die beim Fundamt Monheim abgegeben wurden, können im Rathaus Monheim, Zimmer Nr. 2, während der üblichen Dienstzeiten von den Besitzern abgeholt werden.




Aktuelle Fundsachen

Abgegebene Fundsachen im Gebiet der Stadt Monheim werden im Monheimer Rathaus verwahrt; Fundgegenstände der Mitgliedsgemeinden dagegen in deren Rathäusern. Bitte erkundigen Sie sich daher ggf. auch direkt bei den Gemeinden Buchdorf, Daiting, Rögling, und/ oder Tagmersheim.

Eine aktuelle Liste der gefundenen Sachen wird auch im jeweiligen gemeindlichen Mitteilungsblatt bzw. der Monheimer Stadtzeitung veröffentlicht.




Rechtliche Grundlage (Auszug aus dem BGB)

Das Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) ist in Untertitel 6: " Fund ", §§ 965 ff. BGB geregelt.

Besonders von Bedeutung ist dabei die Anzeigepflicht des Finders:

§ 965 Anzeigepflicht des Finders (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.





Ansprechpartner:

Bürgerbüro, Standes- und Ordnungsamt (FB2)
Rathaus:
Marktplatz 23, 86653 Monheim
Zimmer-Nr. 2     (EG)
Telefon: (09091)   9091 -   23, 24 und 25
Email:
 info@vg-monheim.de