Friedhofsverwaltung

Beschreibung/ Umfang der Aufgabe (Einzel-Tätigkeiten):




Organisation und Zusammenarbeit der Friedhofsverwaltung mit den Bestattungsinstituten

Die Friedhofsverwaltung organisiert in Zusammenarbeit mit den Bestattungsinstituten die Beerdigungen.

Für die Durchführung von Bestattungen auf den Friedhöfen liegt wie bisher die Zuständigkeit ausschließlich bei der Stadt Monheim und den Gemeinden Daiting, Rögling und Tagmersheim selbst. Dazu zählen unter anderem Leistungen wie "Ausschachten und Schließen des Grabes", "Beförderung des Sarges zum Grab und Grablegung" sowie ggf. weitere auf den Friedhöfen gewünschte Leistungen. Für die Ausführungen dieser Tätigkeiten auf den Friedhöfen bedient sich die Stadt Monheim bzw. die Gemeinden eines eigens hierfür beauftragten privaten Unternehmers.

Zuständig für die Friedhöfe der Stadt Monheim, incl. Stadtteile und der Gemeinde Tagmersheim ist das Bestattungsinstitut Glaß aus Wittesheim (Tel.-Nr. 09091/2115).

Für die Friedhöfe der Gemeinde Daiting und Rögling wurde das Bestattungsinstitut Eckerlein, Monheim (Tel.-Nr. 09091/50060) beauftragt.

Erste Anlaufstelle bei Eintritt eines Trauerfalles ist ausschließlich die Friedhofsverwaltung im Rathaus, die während der allgemeinen ßffnungszeiten unter der Telefonnummer 09091/9091-25 bzw. -24 erreicht werden kann. Erst nach Klärung aller Formalitäten mit der Friedhofsverwaltung kann mit dem katholischen oder evangelischen Pfarramt ein Termin für die Beisetzung vereinbart werden, da zuvor vor allem der Zeitpunkt der Graberstellung verbindlich feststehen muss.

Daneben muss von den Angehörigen von bestehenden Grabstätten vor der Graberstellung die Grabeinfassung entfernt werden oder die Beauftragung eines Dritten (z. B. Steinmetz) hierzu erfolgen.

Zur frühzeitigen Koordination für die Graberstellung besteht darüber hinaus an Wochenenden die Möglichkeit, sich diesbezüglich mit dem von der Stadt bzw. den Gemeinden beauftragten Unternehmen in Verbindung zu setzen.




Zuständigkeit der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung ist für folgende Friedhöfe zuständig:

  • Stadt Monheim, ST Flotzheim, ST Itzing, ST Rehau, ST Warching, ST Weilheim, ST Wittesheim

  • Gemeinde Daiting, OT Natterholz

  • Gemeinde Rögling

  • Gemeinde Tagmersheim, OT Blossenau

Die Träger für die Friedhöfe der Gemeinde Buchdorf und OT Baierfeld ist die jeweilige Kirchenverwaltung.

Auf den kommunalen Friedhöfen haben grundsätzlich nur Personen mit Wohnsitz in der jeweiligen Stadt/Gemeinde das Recht zur Bestattung.




Ansprechpartner:

Bürgerbüro, Standes- und Ordnungsamt (FB2)
Rathaus:
Marktplatz 23, 86653 Monheim
Zimmer-Nr. 2     (EG)
Telefon: (09091)   9091 -   23, 24 und 25
Email:
 info@vg-monheim.de