Beschreibung/ Umfang der Aufgabe (Einzel-Tätigkeiten):
Alters- und Ehejubiläen
Die Verwaltungsgemeinschaft Monheim veröffentlicht Geburtstage und Ehejubiläen für die Einwohner/innen der Stadt Monheim und der Gemeinden Buchdorf, Daiting, Rögling und Tagmersheim in der Donauwörther Zeitung unter der Rubrik Jubilare des Tages. Wer dieser Veröffentlichung nicht zustimmt, kann bei der Verwaltungsgemeinschaft Monheim, Marktplatz 23, 86653 Monheim, Zimmer-Nr. 2 der Veröffentlichung wiedersprechen. Dies kann durch persönliche Vorsprache oder auch telefonisch unter der Nummer 09091/9091-25 erfolgen.
An-, Ab- und Ummeldung
Die Meldebehörde hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnung feststellen und nachweisen zu können.
Wer eine Wohnung bezieht hat sich bei der jeweils zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine Ummeldung liegt nur dann vor, wenn sich die Wohnung nur innerhalb derselben Gemeinde ändert.
Aus dem Melderegister können Ihnen für Ihre Zwecke verschiedene Bescheinigungen (z. B. Meldebescheinigung, Haushaltsbescheinigung, über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten) ausgestellt werden. Zum Nachweis Ihrer Identität ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Benötigen Sie eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister z. B. wegen Arbeitgeberwechsel, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis usw., so ist der Antrag auf ein Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt zu stellen. Zum Nachweis Ihrer Identität ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt € 13,00.
Gewerbezentralregisterauszug
Benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister z.B. wegen Zulassung zu einem überwachungspflichtigen Gewerbe, so ist der Antrag beim Einwohnermeldeamt zu stellen. Zum Nachweis ihrer Identität ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Die Gebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug beträgt 13 €..