Wandern in Monheim

Aufwandsteuern

Grundlagen und Informationen der bayerischen Staatsregierung (im BayernPortal)

Die allgemein, für alle Kommunen/ Abgabenschuldner in Bayern gleichermaßen relevanten Grundlagen (z.B. Beschreibung/ Erläuterung, Fristen, Rechtsgrundlagen, Rechtsbehelf, etc.) werden vom Freistaat zentral unter folgenden Internetseiten des BayernPortals veröffentlicht:

Formulare/ Vordrucke:

  

Hundesteuer: Häufig gestellte Fragen/ FAQ

  

Warum bzw. nach welcher Vorschrift muss ich zahlen (Steuerpflicht)?

Die Steuerpflicht ergibt sich aus Art. 3 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der kommunalen Hundesteuersatzung.

  

Wie lange gilt mein Bescheid?

Der Bescheid über die Hundesteuer gilt, wenn er eine Festsetzung für das lfd. Jahr enthält, auch für die künftigen Jahre, soweit er nicht durch einen neuen Bescheid für das jeweils laufende Jahr ersetzt wird.

    

Ab wann muss ich für meinen Hund Steuer bezahlen?

Sobald der Hund vier Monate alt ist, entsteht für diesen die Steuerpflicht.

  

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer ergibt sich aus der Satzung der jeweiligen Gemeinde, in der jeweils für das entsprechende Jahr geltenden Fassung, die aufgrund Rechtsgrundlage des Art. 3 Abs. 1 KAG erlassen wurde.

  

Muss ich die Hundesteuer für das ganze Jahr bezahlen, auch wenn ich ihn erst im Laufe des Jahres bekomme?

  • Die Hundsteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher stets in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird.
  • Dauert die Hundehaltung allerdings weniger als 3 aufeinanderfolgende Monate, entsteht keine Steuerpflicht.

  

Muss ich die Hundesteuer als Eigentümer bezahlen, auch wenn ich den Hund nicht halte?

Neben dem Halter haftet der Eigentümer des Hundes für die Hundesteuer, auch wenn er den Hund nicht selbst hält.

    

Muss ich meinen Hund anmelden?

  • Wer einen steuerpflichtigen Hund im Laufe des Jahres erwirbt, hat dies ohne Rücksicht darauf, ob die Hundesteuer für diesen bereits entrichtet ist oder nicht, anzuzeigen.
  • Wer einen noch nicht vier Monate alten Hund hält, muss ihn nach Erreichen des Alters von vier Monaten beim Steueramt anmelden.
  • Bezüglich der Haltung von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (sog. "Kampfhunde") ist eine Erlaubnis nach dem Sicherheits-/ Ordnungsrecht erforderlich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im BayernPortal und beim Fachbereich 2/ Ordnungsamt.

  

Muss ich meinen Hund abmelden?

  • Wird ein Hund während des Rechnungsjahres verkauft oder getötet oder ist er verendet oder entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt, so muss er beim Steueramt abgemeldet werden. Über Weggabe oder Tötung sind Nachweise vorzulegen.

  • Die Abmeldung kann auch schriftlich geschehen.

  

Rechtsgrundlagen:

Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

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